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Bäckereien und Schädlingsmonitoring

Geschäftskunden
Schädlingsbekämpfung in Bäckereien
                                               …eine besondere Herausforderung
In Bäckereien treten vermehrt vorratsschädliche Insekten wie der Rotbraune Reismehlkäfer, oder Gesundheitsschädlinge wie Ratten, Hausmäuse, Schaben oder Pharaoameisen auf. Dies hat vor allem zwei verschiedene Ursachen. Bäckereien weisen zum einen ein hohes Einschleppungspotenzial für Vorratsschädlinge auf, da die Betriebe regelmäßig Rohstoffe wie Mehl oder Getreide geliefert bekommen. Zum anderen bilden sich bei der Verarbeitung der Rohstoffe unerwünschte Staub- und Produktablagerungen in Backöfen und
Maus schaut aus Loch im Brot
Produktionsräumen, die auch durch eine regelmäßige Reinigung nie vollständig beseitigt werden können. Dies führt dazu, dass vorratsschädliche Insekten stets Bereiche vorfinden, in denen sie ausreichend Nahrung für ihre Entwicklung vorfinden.

Die Ansiedlung von Schädlingen ist in Bäckereien fast nicht zu verhindern
Im Rahmen einer Integrierten Schädlingsbekämpfung kann die Ansiedlung von Vorratsschädlingen in Bäckereien mit Hilfe von organisatorischen und baulichen Maßnahmen zwar erschwert, aber nicht vollständig verhindert werden. Die regelmäßige Durchführung von Monitoring-Maßnahmen nach dem HACCP-Prinzip kann aber dafür sorgen, dass ein Befall mit Schädlingen bereits in einem recht frühen Stadium erkannt wird, was die Durchführung von Bekämpfungsaktionen erleichtert und somit die Kosten senkt.

Effiziente und rückstandfreie Verfahren zur Schädlingsbekämpfung sind gefragt
Bei der Schädlingsbekämpfung müssen effiziente und rückstandfreie Verfahren eingesetzt werden, die eine hohe hygienische Qualität der produzierten Lebensmittel gewährleisten und gleichzeitig anwender- und verbraucherfreundlich sein müssen. Zu diesen Verfahren gehört zum Beispiel die Bekämpfung von Ratten, Hausmäusen, Schaben, Pharaoameisen, Mehlmotten oder Ofenfischchen mit speziellen Fraßködern. Diese Fraßköder, die je nach Zielorganismus insektizide oder rodentizide Wirkstoffe enthalten, stellen bei sachgemäßer Anwendung keine Gefahr für Beschäftigte oder Kunden der Bäckereien dar. Außerdem ist eine Verunreinigung der hergestellten Backwaren mit den Fraßködern, bzw. den darin enthaltenen Wirkstoffen bei sachgemäßer Anwendung der Produkte ausgeschlossen.


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